Trotz Corona - Wir geben 100 Prozent!

Glücklicherweise gehören wir zu den 99 % in Deutschland, die noch nicht schwer an Corona erkrankt sind. Daher arbeitet das gesamte twin Team nach wie vor jeden Tag fleißig an spannenden Aufgaben.

Home Office works!
Schon seit geraumer Zeit liegen unsere Daten in der Cloud statt im Keller und das gute alte Telefon wurde bereits von moderner Internettelefonie abgelöst. Daher konnten wir unser Team letzte Woche ohne zu zögern ins Home Office schicken und so unseren Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. Über Headset und Screensharing sind wir perfekt untereinander und mit unseren Kunden vernetzt. Telefonisch sind wir unter unseren üblichen Büronummern erreichbar.

Wir haben noch Kapazitäten
Wirtschaftlich gesehen geht die Coronakrise nicht ganz spurlos an uns vorüber. Es wurden bereits Werbeetats eingefroren und Aufträge storniert. Vielleicht wird es auch bei euch ruhiger und ihr habt nun endlich Zeit, euch um das eigene Marketing oder eine neue Homepage zu kümmern? Wir hätten gerade Kapazitäten und freuen uns über jeden neuen Auftrag. Corona-Soforthilfe in Form von Pop-Ups auf Websites, Email-Signaturen, Newslettern oder Social Media Posts leisten wir ebenfalls gerne in gewohnt hoher Geschwindigkeit.

Corona-Soforthilfe vom Staat
Für Selbständige, Kleinunternehmer und mittelständische Unternehmen, die coronabedingt in eine existenzielle Notlage geraten sind, leistet die Bayerische Staatsregierung finanzielle Soforthilfe. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: 

– bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
– bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
– bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro 

Detaillierte Infos und den Link zum Antragsformular findet ihr auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Steuererleichterungen für bayerische Unternehmen
Das bayerische Landesamt bietet steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen. Folgende Steuererleichterungen gelten ab sofort in Bayern:

– Gewährung von Stundungen
Herabsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, und Gewerbesteuer Vorauszahlungen
– Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge 

Detaillierte Infos und den Link zum Antragsformular findet ihr z. B. auf der Website der IHK:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Corona-und-Steuern/

Das twin Team gibt Alles, um auch in dieser verrückten Zeit 100% zu gebenFür die bevorstehende Zeit wünschen wir Euch starke Nerven und bleibt gesund!