Achtung - Google Maps Änderung bei Webseiten

Immer öfter werden auf Unternehmenswebseiten Google Maps Kartenausschnitte eingebaut. Damit versuchen sie ihren Kunden das Auffinden ihres lokalen Standortes zu erleichtern. Bisher war die Einbindung der Google Landkarte einfach. Man musste lediglich das Plugin installieren und die Koordinaten eintragen, dann wurde die Karte per iFrame eingebunden. Jedoch taucht seit kurzer Zeit an Stelle der Kartenansichten immer häufiger folgende Fehlermeldung auf: 

“Hoppla! Ein Fehler ist aufgetreten. Google Maps wurde auf dieser Seite nicht richtig geladen. Technische Details dazu entnimmst du der JavaScript-Konsole.”

Das hat einen ganz bestimmten Grund. Im Juli 2018 führte Google ein neues nutzungsorientiertes Preissystem ein, wodurch Google Maps für das Einbetten auf kommerziellen Webseiten nicht mehr komplett kostenlos ist. Kommerzielle Webseiten brauchen nun einen sogenannten Google Maps API Key, damit die Karten richtig angezeigt werden. Kommerzielle Webseiten sind Seiten, deren primäres Ziel der Verkauf oder die Verkaufsförderung eines Produktes/einer Dienstleistung ist.

Eine API (Application Programming Interface) ist eine Schnittstelle, welche zur Interaktion mit Anwendungen wie Google Maps notwendig ist. Die Hinterlegung eines solchen API-Keys ist Voraussetzung für jeden Webseitenbetreiber. Aktuell stellt Google jedem Nutzer ein monatliches Freiguthaben in Höhe von 200 US-Dollar zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Dienst ab einer bestimmten Anzahl von Ladevorgängen (100‘000 Kartenaufrufen oder 40‘000 Routenplanungen) Gebühren verlangt. In der Regel reicht aber dieses Kontingent für kleinere bis mittlere Webseiten aus, ohne dass Mehrkosten anfallen. Es gibt sogar Einstellungsoptionen zur Einschränkung der täglichen Nutzung. Dennoch ist bei der Registrierung eines Business Accounts ein Rechnungskonto mit hinterlegten Kreditkartendaten zwingend notwendig. Andernfalls taucht die oben aufgeführte Fehlermeldung auf. 

Auch wenn Sie bereits eine Webseite haben, kann dieser Schlüssel trotzdem erforderlich sein. Denn auch Webseiten, die bereits vor dem Update existierten, können betroffen sein. 

Um die Funktion des Kartendienstes wiederherzustellen, folgen Sie diesem Link:

https://cloud.google.com/maps-platform/maps/?hl=de

Rechtlicher Tipp:

Wenn Sie in WordPress die Google Map einbinden, ist es erforderlich, dass Sie hierzu einen Hinweis in der Datenschutzerklärung hinterlegen. Durch die DSGVO ist jeder Webseitenbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, die Besucher über Verbindungen zu Drittanbietern zu informieren. Nur durch die ausdrückliche Zustimmung der Besucher können externe Dienste (z.B. Google Maps) angezeigt werden. Bei unserem Rechtspartner e-Recht24 finden Sie alle nötigen Informationen und Mustervorlagen für Ihre Datenschutzerklärung.